Unsere jährliche Jugendfahrt hat seit 2005 eine erfolgreiche Tradition: jedes Jahr kommen etwa 50 begeisterte Jugendliche von einem gemeinsamen Wochenende voller Spaß, Freude und christlicher Gemeinschaft wieder.
Auch 2012 findet eine Jugendfahrt des Bezirks Recklinghausen statt. Vom
17. bis 20. Mai 2012 fahren wir zum Teufelsfels am Hunsrück (Rheinland-Pfalz) in das gleichnamige Jugenddorf. Wir sind nach Geschlechtern getrennt in bis zu 11 Gruppenhütten á 8 Schlafplätzen untergebracht. Strom und fließendes Wasser gibt es auch ;-)
In der Gemeinschaftsküche werden wir uns wieder einmal selbst mit allem versorgen, was das Herz begehrt. Klar ist: Frühstück und Abendbrot machen sich entgegen der Vorstellung vieler Jugendlicher nicht von selbst ;-) Wir müssen also kochen, spülen und sonstige Arbeiten erledigen, die im täglichen Leben anfallen. Es kann zu dieser Jugendfahrt also nur mitfahren, wer auch mit anpacken will! Dazu werden wir alle Teilnehemr in Gruppen einteilen, die abwechselnd dafür sorgen, dass wir nicht verhungern. Das hat bislang immer prima funktioniert!
Neben ein viel Natur und Erholung erwartet euch insbesondere wieder ein abwechslungsreiches Programm. Einen kleinen Einblick vermitteln die Fotos, die ihr auf der Webseite des Jugenddorfes finden könnt:
www.jugenddorf-teufelsfels.de.
Da wir dieses Mal einen Tag länger unterwegs sein werden, beträgt der Teilnehmerbeitrag (nach Abzug des Jugendbeitrags der Kirche) für Busfahrt und Unterkunft 80 Euro.
Wer sich nicht so richtig vorstellen kann, wie so eine Jugendfahrt aussieht, kann sich in unserer
Galerie ein paar Eindrücke der vergangenen Jugendfahrten ansehen.
Die Jugendfahrt ist eine offizielle Veranstaltung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R. (Bezirk Recklinghausen). Damit klären sich unter anderem die Vertragsverhältnisse gegenüber der Jugendherberge. Es bedeutet aber nicht, dass die NAK persönliche Risiken der Teilnehmer versichert. Jeder Teilnehmer muss seine eigenen Versicherungen nach seinem persönlichen Bedarf abschließen (Kranken-, Haftpflicht-, evtl. Gepäck- und Unfall-Versicherung). Dies ist in der Regel durch die normalen Familienversicherungen gegeben. Die NAK oder die Betreuer haften nicht vergleichbar mit einem Reiseveranstalter. Sollte jemand durch ein schuldhaftes Versäumnis der Jugendherberge (z.B. verdorbenes Essen) oder des Fahrers (z.B. Unfall) zu Schaden kommen, sind Ansprüche gegen diese zu richten. Nicht volljährige Jugendliche unterliegen der Aufsichtspflicht. Die aufsichtsführenden Betreuer legen die Hausregeln fest, an die sich alle Teilnehmer halten müssen. Verstöße führen zum Ausschluss.